Obwohl die Anforderungen an Immobilienverwaltungen kontinuierlich steigen, werden diese vielfach noch immer nicht adäquat honoriert. Die alarmierenden Entwicklungen der vergangenen Jahre setzen sich fort, wie das 8. VDIV-Branchenbarometer zeigt.
Das Tätigkeitsprofil von Immobilienverwaltungen ist vielschich- tig und anspruchsvoll, es setzt neben technischem Verständnis auch umfangreiches Rechtswissen voraus. Schließlich müssen Wohnimmobilienverwalter in ihrer täglichen Arbeit mehr als 60 Gesetze und Verordnungen berücksichtigen, die immer wieder Novellierungen unterliegen. Mit der Reform von Wohnungseigentumsgesetz und Grundsteuer, dem Klimapaket, dem Gebäudeenergiegesetz und dem Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz treten nun innerhalb kürzester Zeit mehrere sehr komplexe Neuregelungen in Kraft.
Hinzukommt, dass sich das Anspruchsverhalten von Wohnungseigentümergemeinschaften in den vergangenen Jahren aufgrund der Möglichkeiten, die die Digitalisierung heute bietet, erheblich verändert hat. Dass Daten rund um die Uhr abrufbar sind, Informationen sekundenschnell zur Verfügung gestellt werden und die Verwaltung jederzeit erreichbar ist, wird von immer mehr Eigentümern vorausgesetzt. Vergütung und Anforderungen entwickeln sich nicht im Gleichklang. Dass die Anforderungen an Immobilienverwaltungen, aufgrund von neuen rechtlichen Voraussetzungen und der gesellschaftlichen Weiterentwicklung steigen, ist selbstverständlich. Schließlich unterliegen diese darum auch einem kontinuierlichen Wandel. Problematisch wird es, wenn einem erhöhten Leistungsanspruchdenken keine angemessene Honorierung folgt. Diese Entwicklung zeigt sich seit Jahren bei vielen Immobilienverwaltungen. Angesichts der zunehmenden Anforderungen zu wenig, um dauerhaft hochwertige Arbeit leisten zu können. Denn Immobilienverwaltungen sind nicht nur mit zunehmenden Vorgaben und Forderungen konfrontiert, sondern auch mit Herausforderungen wie Fachkräftemangel und Personalkostensteigerungen. Um kompetente Mitarbeiter für die Objektbetreuung zu finden und zu halten, braucht es auch weiterhin eine Honorierung, die dem Anspruch an die Tätigkeit gerecht wird. Ferner stehen Kosten für Digitalisierung und Fortbildung in keinen Verhältnis zur Vergütung. Quelle: Branchenbarometer 2020 des VDIV
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